Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurse und Veranstaltungen von und mit „Milana Ballet & Dance Academy“ (Tanzschule) inkl. der Tätigkeitsörtlichkeiten in der jeweils aktuellen Fassung.

§ 2 Vertragspartner, -Dauer und -Gegenstand

Mit Unterzeichnung eines Vertrages, kommt es zum Vertragsabschluss zwischen der Tanzschule „Milana Ballet & Dance Academy“, vertreten durch die Inhaberin Milana Schnaus und der/dem Kundin/Kunden als Vertragspartner. Der Vertrag hat eine unbestimmte Dauer. Ausgenommen sind Anmeldungen für feste Stunden- Pakete oder der Kurs wird nicht mehr angeboten. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung der monatlichen Kursgebühren und ist im Gegenzug zum Besuch der gebuchten Kurse berechtigt. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Dieser wird durch seine Unterschrift Vertragspartner. Diese AGB gelten für diesen Fall auch für die minderjährige Person. Mit Datum und Unterschrift des Vertrags werden die AGB sowie die jeweils gültige Hausordnung ausdrücklich anerkannt. 

§ 3 Kontaktdaten Änderungen

Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen der Anschrift, Bankverbindung sowie Telefonnummer umgehend mitzuteilen. Anfallende Kosten aufgrund fehlender Mitteilungen gehen zu seinen Lasten.

§ 4 Gebühren, Zahlungsbedingungen

Die fortlaufenden monatlichen Gebühren sind den jeweils gültigen Preisinformationen zu entnehmen und verstehen sich pro Person und pro Kurs. Diese Preise sind Endpreise. Sie werden jährlich ermittelt, kalkuliert und gleichmäßig auf alle Jahresmonate umgelegt. Zu Beginn der Kundenregistrierung wird eine Anmelde- & Verwaltungsgebühr von 15,- Euro erhoben. Die erste Kursgebühr plus Anmeldegebühr wird ab dem Unterschriftsdatum für den gleichen Monat im Vorauszahlungsmodus fällig und wird als einmalige SEPA-Lastschriftabbuchung getätigt. Liegt das Unterschriftsdatum vor dem 16. Tag des Anmeldemonats, ist die gesamte Kursgebühr, ab dem 16. Tag die halbe Kursgebühr für den ersten Anmeldemonat zu zahlen. Fortlaufend werden die Kursgebühren im Voraus in voller Summe bis zum 5. Werktag eines jeden Monatsbeginns vom im Vertrag angegebenen Konto für das SEPA-Lastschriftverfahren als wiederkehrende Zahlung abgebucht.

§ 5 Zahlungsverzug

Für eine ausreichende Kontodeckung ist vom Vertragspartner zu sorgen. Bei Rücklastschriften der Bank sowie etwaigen sonstigen Zahlungsverzügen, darf die Tanzschule die angefallenen Zusatzgebühren sowie 10,- Euro Mahnungs- & Bearbeitungsgebühr pro Vorfall berechnen und via SEPA einziehen. Im Falle von Zahlungsverzügen ohne Klärungsrückmeldungen, behält sich die Tanzschule das Recht vor, dem Teilnehmer bis zum offenen, vollständigen Zahlungseingang den Kurszutritt zu verwehren oder gänzlich zu kündigen. Die Kurgebühren sind auch nach etwaiger Kündigung (§14) des Vertragspartners weiterhin bis zum Vertragsende zu entrichten. Eine Erstattung bereits gezahlter oder das Erlassen von noch nicht gezahlten Kursgebühren ist nicht möglich.

§ 6 Versäumte Stunden, Krankheitsfall, Fehlzeiten

Nichterscheinen zum Unterricht - ungeachtet der Verhinderungsgründe (auch bei Krankheit) oder Abbruch des gebuchten Kurses, entbinden den Vertragspartner nicht von der Zahlung der gesamten monatlichen Kursgebühren. Sofern der Vertragspartner krankheitsbedingt - bestätigt durch ein schriftliches Ärztliches Attest oder aus beantragtem wichtigen Grund, dauerhaft, d.h. für mindestens einen Monat am Tanzkurs nicht teilnehmen kann, ist eine Unterbrechung/ Stilllegung auf Zeit möglich. Für den Vorgang fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro an. Eine rückwirkende Stilllegung ist nicht möglich. Zu einer sofortigen Vertragsauflösung/ außerordentlichen Kündigung im dauerhaften Krankheitsfall, muss vom Facharzt ein zweifelsfreies Attest schriftlich vorlegt werden. Ausgefallener Unterricht von Seiten der Tanzschule wird im Rahmen von Zusatzangeboten (Ersatzstunden) kompensiert.

§ 7 Kursdurchführung und Teilnahmebedingungen

An gesetzlichen Feiertagen finden grundsätzlich keine Kurse statt. Während der offiziellen Schulferien des Landes Baden-Württemberg und der beweglichen Ferientage der regionalen Schulen, findet in der Regel kein Unterricht für Kinder und Jugendliche statt. In dieser Zeit sind die monatlichen Kursgebühren weiter zu entrichten (da Jahreskosten auf alle Monate und Zeiten umgelegt sind). Für Erwachsene werden Kurse – mit Ausnahme des Monats August - ganzjährig durchgeführt. Das Kursprogramm wird von der „Milana Ballet & Dance Academy“ festgelegt und ersichtlich dargestellt. Die Festlegung der Kurse, Zeiten, Inhalt des Unterrichts, Verpflichtung der Trainer/Lehrer, Wahl der Räumlichkeiten, obliegt der Tanzschule nach eigenem Ermessen, ebenso deren Änderungen. Über Änderungen wird der Vertragspartner frühzeitig informiert. Zu ändernde Kurstage und Kurszeiten werden nach Möglichkeit in Rücksprache mit den Kursteilnehmern vereinbart. Falls zwingende Gründe vorliegen (z.B. zu geringe Kursteilnehmerzahl, Ausfall der Kursleitung, höhere Gewalt), können nach Ermessen der Tanzschule Kurse nachgeholt, zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden. Im Falle einer Kursstreichung, werden dem Vertragspartner alternative Kursmöglichkeiten angeboten. Sollten diese nicht zusagen, steht dem Vertragspartner eine Vertragsänderung frei. Der Unterricht findet in geschlossenen Kursen statt. Fremde haben nur nach vorheriger Anmeldung und ausdrücklicher Zustimmung der Kursleitung Zutritt. Die Anwesenheit von Eltern von minderjährigen Kursteilnehmern ist nach Absprache mit der Kursleitung möglich. Zum tänzerischen Aktivsein wird eine gewisse Fitness und Gesundheit vorausgesetzt. Sofern bekannt, sind besondere körperliche sowie gesundheitliche Einschränkungen, medizinische Notwendigkeiten und Verletzungen sowie pädagogische Besonderheiten vor Vertragsabschluss dem Kursleiter mitzuteilen. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass keine Einschränkungen vorhanden sind und jedwede Einwendungen/ Haftungen nach Vertragsabschluss sind somit ausgeschlossen. Der Vertragspartner erklärt sich durch die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen einverstanden, den Weisungen der Kursleiter und Trainer Folge zu leisten. Abweichungen hiervon, insbesondere durch Störungen des Schul- & Kursbetriebes sowie bei jeglichen Veranstaltungen von und mit der Tanzschule, können zur außerordentlichen Kündigung und Hausverbot ohne Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren führen.

§ 8 Kurse für eine bestimmte Dauer

Für Kurse, welche auf bestimmte Dauer festgelegt sind, wird eine Gesamtgebühr erhoben, welche auf das Konto der Tanzschule zu überweisen ist. Erst bei Zahlungseingang ist die Anmeldung vollzogen. Kursstunden-Karten gelten in der Regel für direkt aufeinanderfolgende Kurs-Stunden für eine bestimmte Person. Für bestimmte Kurse sind diese nur einmalig buchbar. Bei weiterer Kurs-Teilnahme muss dann folgend ein dauerhafter Vertrag erfolgen.

§ 9 Vertragsänderung

Eine Vertragsänderung ist jederzeit möglich. In Absprache mit der Tanzschule sind Kurswechsel, -Zusätze oder Kursstunden-Ergänzungen möglich, wenn freie Kursplätze vorhanden sind. Eine Verringerung der Kursstd.-Anzahl eines Kurses kann verwehrt werden bzw. zu einer fristgerechten Kündigung führen. Das kann z.B. erfolgen, wenn potentielle Nachrück- Teilnehmer für einen voll umfänglichen Kurs vorhanden sind, welche mehrere Stunden in Anspruch nehmen möchten.

§ 10 Datenschutz, Film- und Fotoaufnahmen

Der Vertragspartner willigt mit Vertragsunterzeichnung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ein. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Die im Vertragsformular angegebenen Daten werden gespeichert, nicht an Dritte weitergegeben und vertraulich behandelt. Ausgenommen sind Körper- bzw. Schuhgrößen- Daten (anonym) für etwaige Bestellungen oder Namenslisten für Veranstaltungs- und/oder Reiseanmeldungen. Das Recht nach §28 Abs.4 Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Aus Sicherheitsgründen überwacht die Tanzschule den Eingangsbereich mit Videokamera und speichert die Aufnahmen, soweit/ solange dies im Einzelfall zur Sicherheit notwendig ist. In den Kursen werden zeitweise Film- & Fotoaufnahmen getätigt. Sofern der Vertragspartner nicht wünscht, dass von ihm gefertigte Aufnahmen veröffentlicht werden (Werbematerial, Medien, Soziale Netzwerke), teilt er dies schriftlich mit. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass er der Veröffentlichung honorarfrei zustimmt und die Film- & Fotorechte für die Tanzschule freigegeben sind.

§ 11 Lizenzen und Urheberrecht

Alle Moves, Steps, Choreografien, Methodik und Didaktik, die von Lehrern und Choreografen der Tanzschule gezeigt und unterrichtet werden, sind exklusives Gebrauchsrecht sowie z.T. lizenziert oder über Lizenzen erworben von „Milana Ballet & Dance Academy“. Der Vertragspartner verpflichtet sich mit der Unterschrift, das Erlernte für sich persönlich und privat zu verwenden und dies weder entgeltlich noch unentgeltlich an andere Personen oder/über Medien weiterzugeben, auch nicht offiziell-öffentlich aufzuführen (Shows u.a.). Dieses umfasst ebenso das Kopieren und Nutzen in Auftrag gegebener, produzierter Musikwerke für Kurs- und Veranstaltungszwecke. Film- & Fotoaufnahmen in/aus den Kursen und auf/von Veranstaltungen/Aufführungen sind ausdrücklich nur mit Erlaubnis und Einsichtnahme der Geschäftsleitung der Tanzschule durchführbar und nach deren Überprüfung freigegeben zur Weitergabe. Ansonsten können Eigentumsrechte, Schadensersatzansprüche und Tantiemen geltend gemacht werden.

§ 12 Haftung

Der gesamte Aufenthalt in den von „Milana Ballet & Dance Academy“ angemieteten Räumen, Gelände und auf Veranstaltungen, geschieht auf eigene Gefahr des Vertragspartners. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von Mitarbeitern verursacht wurden, ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer haftet für die von ihm verursachten Schäden am Eigentum anderer sowie an Personen selbst. Für die Garderobe sowie anderweitige (Wert-) Gegenstände (z.B. Smartphones etc.) wird keine Haftung übernommen. Eine Kinderbetreuung außerhalb der besuchten Kinderkurse findet nicht statt. Eltern/ Erziehungsberechtige haben außerhalb der Kurse die Aufsichtspflicht. Sie sind auch für den sicheren Hin- & Rückweg ihrer Kinder zum Unterricht verantwortlich. Das Benutzen von Tanzschul- Parkplätzen und das Abstellen von Fahrzeugen/ Fahrrädern geschieht auf eigene Gefahr des Kunden.

§ 13 Beitragsanpassungen

Unsere ausgewiesenen Kursgebühren gelten bis auf Weiteres. Preisänderungen sind vorbehalten, werden dem/den Kunden aber frühzeitig mitgeteilt. Sie gelten vom Vertragspartner ausdrücklich als anerkannt, wenn nicht spätestens 4 Wochen vor dem Inkrafttreten der geplanten und bekannten Beitragsanpassung schriftlich widersprochen wird.

§ 14 Vertragsdauer / Kündigung

Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten ab Vertragsbeginn geschlossen. Nach Ablauf dieser Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um einen Monat fortlaufend. Eine Kündigung muss mit einer Frist von 4 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich und unterschrieben per Postweg (keine Email, WhatsApp, SMS, Fax) bei umseitig genannter Adresse eingehen.

 „Milana Ballet & Dance Academy“ ist berechtigt, jederzeit ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn das Verhalten des Vertragspartners/des Mitglieds dies zur ungestörten Fortführung des Schul- & Kursbetriebs notwendig macht.

§ 15 Salvatorische Klausel

Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 16 Gerichtsstand und Erfüllungsort, Inkrafttreten

Erfüllungsort und vereinbarter Gerichtsstand ist Lahr. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die ABG treten ab dem 01.01.2024 in Kraft.